Sach- und fachgerechtes Planen und Bauen erfordert vielfältige Untersuchungen im Rahmen der Planungen:
- Der Baugrund muss hinsichtlich seiner Eigenschaften und seiner Eignung untersucht werden (ggf. auch auf Schadstoffbelastungen)
- Vorhandene Anlagen, umliegende Gebäude, Bauwerke und Verkehrsflächen müssen einer Beweissicherung unterworfen werden
- Tragwerksplaner sind zu beauftragen und zur Beratung heranzuziehen
- Vermessungen des Geländes als Planungsgrundlage und zur Zustandsfestellung sind durchzuführen
- Pflichten für Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung im Rahmen der Planung und Ausschreibung sind zu erfüllen
Während der Baudurchführung / Umsetzung der Planungen werden Sonderfachleute benötigt für:
- Absteckung durch Vermessungsingenieure
- Baugrundbegutachtung zur Überprüfung der Annahmen und zur Entscheidung über die Umsetzung der vorgesehenen Bauweisen und technische Ausführungen
- Bewehrungsabnahmen, sofern nicht die örtliche Bauüberwachung dies übernehmen kann
- Kontrolle der Ausführung durch tachymetrische Kontroll-Vermessungen
- Pflichten für Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß Baustellenverordnung im Rahmen der Bauausführung
- Sachverständige für Spezialfragen (z.B. Erschütterungen im Bauumfeld oder Schadstoffbelastungen)
- Elektrotechniker für maschinentechnische Ausrüstung und Ausstattungen müssen beauftragt werdenKontrollprüfungen bzgl Tragfähigkeiten von Untergrund und Oberbau
- Kontrollprüfungen bzgl. Baustoffeigenschaften und Qualitätsniveaus
- Herstellung von Bestandsunterlagen und Bauwerksbüchern
Im Zuge der und nach den Abnahmen und in der Zeit mit Gewährleistungsansprüchen werden Sonderfachleute hinzugerufen für:
- Kontrollprüfungen bzgl. Griffigkeit und Ebenheit
- Auswertung und Bewertung von Schadensersatzansprüchen bzgl. Beweissicherung
- Grenzabmarkungen durch Vermessungsämter
- Bauwerksprüfungen