Objektbetreuung

Sollten trotz aller Bemühungen zur fachgerechten Ausführung noch Mängel (nach der Abnahme im Zeitraum bis zur  Verjährung von Mängelansprüchen) sichtbar werden, müssen sie fachlich bewertet werden.

Meine bautechnische Erfahrung, die Kenntnisse über anerkannte Regeln der Technik und Vorgaben aus den Vertragsbedingungen und Vorschriften sorgen dafür, dass die Ursachen und die Verschuldensfrage soweit als möglich aufgedeckt werden.

 

Vor allem vor Ende der Verjährungsfristen Ihrer Mängelansprüche an das ausführende Baunternehmen begehe ich - am besten mit Ihnen zusammen - das Bauwerk und empfehle Ihnen zudem rechtzeitig Prüfungen, die durch Sonderfachleute (z.B: Firmen für Kanal-TV-Befahrungen, Brückenprüfer, Anbieter von Griffigkeitsmessungen u.a.) ausgeführt werden müssen.

 

Sollten schon während der Gewährleistungsfrist Mängel sichtbar werden, warte ich nicht bis zum Ende der Frist auf die dann übliche Begehung, sondern kümmere mich unverzüglich darum, um die Schadensbilder klein zu halten und die Risiken oder Nachteile für den Bauherren zu minimieren.

 

Ich unterstütze Sie bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (meist ist zu entscheiden, ob Bürgschaften zurück gegeben werden können.)

 

Sind Mängel aufgetreten und müssen sie vom Auftragnehmer beseitigt werden, überwache ich für Sie (nach HOAI 2013 als Besondere Leistung) die Ausführung.