Mitwirkung bei der Vergabe

Die Angebote, die über verschiedenartige Ausschreibungen (seien es öffentliche oder beschränkte, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) eingeholt werden, werte ich für den Bauherren mit großer Sorgfalt und unabhängig von fremden Interessen aus.

 

Dabei wird sowohl ggf. die Eignung der Bieter geprüft, die angebotenen Baustoffe bewertet und natürlich die Nachrechnung und der Preisspiegel mittels leistungsfähiger EDV erstellt.

 

Nebenangebote zuzulassen, ist nicht immer sinnvoll. Die VOB-Stellen der Regierungen sehen  nach meiner Erfahrung  in Nebenangeboten mitunter eine ungute und unfreiwillge Möglichkeit, die Wertung der Angebote zu verzerren und auch in die Länge zu ziehen.

Die Zulassung wird in der Regel mit dem AG abgestimmt.

 

Liegen zugelassene Nebenangebote jedoch vor, werden sie sach- und fachgerecht geprüft. Die Zustimmungsgrenzen sind dabei laut VOB sehr eng gesteckt.

(Die HOAI 2013 benennt diese Arbeit  als "Besondere Leistung")

 

Aufklärungsgespräche - bei Privatbaumaßnahmen auch Verhandlungen - mit den Bietern  und Klärungen mit sonstig Beteiligten Dritten werden zusammen mit dem Auftraggeber im Bauherreninteresse geführt und schriftlich nieder gelegt.

 

Die Kosten sind vor dem Hintergrund der Kostenberechnung zu beurteilen und ggf. fortzuschreiben.

 

Der Bauherr hat Anspruch auf ausführliche Information und erhält sie in Form abgestimmter Unterlagen, als gegliedertes Schreiben, als Tabelle mit und ohne weiter gehende Erläuterungen und / oder als Stichpuktliste zu den Ergebnissen.

 

Der Vergabevermerk des Bauherren im Bereich der öffentlichen Bauverwaltung kann somit in kurzer Zeit erstellt und mit den Fakten aus den Ausschreibungsauswertungen unterlegt werden.

 

Selbstverständlich stehe ich für Allgemeine Beratungen des Bauherren, Sitzungen der Entscheidungsgremien und sonstigen Vergabeinstitutionen sowie privaten Bauherren und Auftraggebern nach Abstimmung zur Verfügung.